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Einkommensteuer | Verzicht auf Teilauszahlungen im Rahmen einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung
Bei einer Lebensversicherung gegen Einmalzahlung ist ein vor dem Laufzeitende erklärter Verzicht des Versicherungsnehmers auf vertraglich vereinbarte Teilauszahlungsansprüche gemäß allenfalls eine Stundung, nicht aber eine Schuldumschaffung (Novation) der Ansprüche, so dass kein Zufluss von Einnahmen S. 155 [i]infoCenter „Zufluss-Abfluss-Prinzip” NWB YAAAB-05702in Höhe dieser Ansprüche nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG gegeben ist.
Streitgegenstand war die Anerkennung negativer Einkünfte aus einem Lebensversicherungsmodell (fremdfinanzierte Lebensversicherung gegen Einmalzahlung). Die Einkünfteerzielungsabsicht wurde anerkannt, so dass die anfallenden Schuldzinsen grds. als Werbungskosten abzugsfähig waren. Allerdings standen dem Kläger nach dem Versicherungsvertrag sogleich schon vierteljährliche A...