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Bundesregierung beschließt Aktienrechtsnovelle 2014
[i]BMJ, PM vom 7. 1. 2015Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (Aktienrechtsnovelle 2014) beschlossen. Der von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf setzt mit der Neuregelung der Ausgabe von Inhaberaktien ein deutliches Zeichen für eine effektive Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche. Der Entwurf sieht vor, dass nicht börsennotierte Gesellschaften Inhaberaktien zukünftig nur ausgeben dürfen, wenn der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung der Aktien ausgeschlossen und die Sammelurkunde über die Aktien bei einer regulierten Stelle hinterlegt wird („Immobilisierung“ der Inhaberaktie). Übertragungsvorgänge sind durch entsprechende Kontenbuchungen nachvollziehbar und die zuständigen Ermittlungsbehörden können über die Ermittlungsspur „Wertpapiersammelbank“ bei Geldwäschedelikten regelmäßig über die Verwahrkette die Identität der Aktionäre ermitteln. Das Wahlrecht der nicht börsennotierten Gesellschaft zwischen Namens- und Inhaberaktien bleibt dabei gewahrt. Zudem bringt die Aktienrechtsnovelle 2014 lang erwartete Verbesserungen im Aktienrecht – u...