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Bundesregierung beschließt Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
[i] BMJ, PM vom 7. 1. 2015Die Bundesregierung hat am den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen (zum Referentenentwurf s. NWB 33/2014 S. 2464; NWB 43/2014 S. 3226; Korn/Strahl, NWB 49/2014 S. 3684, 3695). Hintergrund des BilRUG ist die vom Europäischen Parlament und vom Rat am verabschiedete RL 2013/34/EU („Bilanzrichtlinie“ oder „Jahresabschlussrichtlinie“), die die EU-Mitgliedstaaten bis zum in nationales Recht umzusetzen haben.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:
[i]Anhebung der SchwellenwerteDie Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatzerlöse) für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften sollen um die maximal möglichen ca. 20 % erhöht werden (nunmehr: Bilanzsumme 6 Mio. €, Umsatzerlöse 12 Mio. €). Gleichzeitig werden die Schwellenwerte für die Abgrenzung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie für die Konzernrechnungslegung entsprechend den Richtlinienvorgaben auf 20 Mio. € (Bilanzsumme) und 40 Mio. € (Umsatzerlöse) leicht erhöht.
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Klein | Mittel | Groß | |
Bilanzsumme in Mio. €
bisher neu | > 0,35 - 4,84 > 0,35 - 6 | > 4,84 - 19,25 > 6 - 20 | > 19,25 > 20 |
Umsatz in Mio. €
bisher ... |