1. Die Größe der Wohnung am Beschäftigungsort im Vergleich zur Größe der Wohnung am bisherigen Wohnort stellt nur ein wesentliches
Indiz für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes dar und ist widerlegbar.
2. Zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes an den Beschäftigungsort kommt es nur, wenn sich die Zahl der Heimfahrten
über mehrere Jahre hinweg verringert und daraus geschlossen werden kann, dass sich der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort
verlagert hat. Bei einer Berufsanfängerin mit wöchentlichen Heimfahrten deutet hierauf nichts hin.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 17 StBW 2015 S. 129 Nr. 4 ZAAAE-82249
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