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BBK 2/2015 S. 57

IFRS | Jährliche Verbesserungen „IFRS, Zyklus 2011-2013“ in EU-Recht übernommen

Mit Verordnung (EU) Nr. 1361/2014 vom hat die EU die jährlichen Verbesserungen „IFRS, Zyklus 2011-2013“ in europäisches Recht übernommen. Vom Zyklus betroffen sind drei Standards sowie die Basis for Conclusions (BC) des IFRS 1. Da die BC keine Rechtsgrundlagen im Sinne des EU-Rechts darstellen, können sie auch nicht übernommen werden.

Der [i]Änderung an BC zu IFRS 1 neue IFRS 1.BC11A interpretiert IFRS 1.7-9 insoweit, dass IFRS-Erstanwender auch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards auf ihr erstes Berichts- und das Vergleichsvorjahr anwenden dürfen, wenn die vorzeitige Anwendung erlaubt ist.

Hinweis:

Meiner Ansicht nach ist diese Interpretation wegen IFRS 1.8 zwingend. Für Unternehmen mit Sitz in der EU dürfte sich indes die Frage der vorzeitigen Anwendung kaum stellen, weil zunächst die EU-Übernahme abgewa...