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Betriebsveranstaltungen – Altregelung bis zum 31. 12. 2014 vs. Neuregelung seit 1. 1. 2015
Gesetzgeber manifestiert die Ansicht der Finanzverwaltung im Rahmen des JStG 2015
Durch das JStG 2015 (vgl. hierzu ausführlich Merker, SteuerStud 2/2015 S. 74) hat der Gesetzgeber nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG eine neue Nr. 1a eingefügt. Diese regelt, ob die Zuwendungen eines Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an seine Arbeitnehmer zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören oder nicht. Anlass hierfür waren zwei und VI R 7/11 , die die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung zur Vorlage von geldwerten Vorteilen bei Betriebsveranstaltungen teilweise rügten. Dieser Beitrag verschafft Ihnen nunmehr einen Überblick sowohl über die bis zum als auch über die ab dem geltende Rechtslage.
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Altregelung | Neuregelung | |
Anwendungszeitraum | bis | ab 1.
1. 2015 |
Fundstelle | ||
Definition
„Betriebsveranstaltung“ | Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen
Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen
offensteht. | Veranstaltungen auf betrieblicher
Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. |
Steuerrechtliche Beurteilung
| Nicht
steuerbare Zuwendung, wenn
|