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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 83

Betriebsveranstaltungen – Altregelung bis zum 31. 12. 2014 vs. Neuregelung seit 1. 1. 2015

Gesetzgeber manifestiert die Ansicht der Finanzverwaltung im Rahmen des JStG 2015

Christiane Dürr

Durch das JStG 2015 (vgl. hierzu ausführlich Merker, SteuerStud 2/2015 S. 74) hat der Gesetzgeber nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG eine neue Nr. 1a eingefügt. Diese regelt, ob die Zuwendungen eines Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an seine Arbeitnehmer zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören oder nicht. Anlass hierfür waren zwei und VI R 7/11 , die die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung zur Vorlage von geldwerten Vorteilen bei Betriebsveranstaltungen teilweise rügten. Dieser Beitrag verschafft Ihnen nunmehr einen Überblick sowohl über die bis zum als auch über die ab dem geltende Rechtslage.


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Altregelung
Neuregelung
Anwendungszeitraum
bis
ab 1. 1. 2015
Fundstelle
Definition „Betriebsveranstaltung“
Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben und bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offensteht.
Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.
Steuerrechtliche Beurteilung
Nicht steuerbare Zuwendung, wenn
  • herkömmliche Betriebsveranstaltung, d. h. nicht mehr als zwei gleicharti...