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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 87

Das Prüfungsgespräch im Rahmen der mündlichen Prüfung

Aktuelle Hinweise für angehende Juristen und Steuerberater

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer

Das juristische Universitätsstudium als Teil der Ausbildung an der Universität des Saarlandes besteht aus einem Pflichtfach- und einem Schwerpunktbereichsstudium (§ 1 Abs. 2 JAG Saarland). Einen der sieben Schwerpunkte bildet das deutsche und internationale Steuerrecht (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 StuPrO), wobei Prüfungsgegenstände das Allgemeine Steuerrecht unter Einbeziehung des Steuerstrafrechts, aus dem Besonderen Steuerrecht das Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht, das Umsatzsteuerrecht und das Unternehmenssteuerrecht sind sowie das europäische Steuerrecht, die Grundzüge des internationalen Steuerrechts und das zugehörige Prozessrecht (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 StuPrO). Die Schwerpunktbereichsprüfung, welche die staatliche Pflichtfachprüfung ergänzt, umfasst eine schriftliche Prüfung, bei welcher zwei Aufsichtsarbeiten zu bewältigen sind. Hinzu kommt die mündliche Prüfung, die sich auf die vorgenannten Prüfungsgegenstände einschließlich des Gerichts- und Verfahrensrechts erstreckt. Die mündliche Prüfung dauert für jeden Prüfling etwa 20 Minuten, wobei bis zu fünf Prüflingen zusammen geprüft werden können. Geprüft wird von einem Prüfer im Beisein eines „sachkun...