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NWB direkt Nr. 3 vom Seite 38

Der Bundesrat stimmt dem Zollkodex-Anpassungsgesetz („JStG 2015“) zu

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-82127Am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Damit konnten alle gesetzlichen Regelungen wie geplant in Kraft treten. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das Gesetz nur in wenigen, allerdings bedeutsamen, Punkten geändert worden.

Ausführlicher Beitrag s..

Änderungen im EStG:

  • [i]Ausweitung auf öffentliche Dienste leistende PersonenKünftig gilt die Steuerbefreiung für Vorteile aus der privaten Nutzung von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 Satz 2 EStG) auch für öffentliche Dienste leistende Personen, die Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG erhalten.

  • [i]Mindestdauer Erstausbildung 12 MonateNach dem Regierungsentwurf waren als Mindestdauer für eine Erstausbildung 18 Monate vorgesehen. Um insbesondere auch die kürzeren Ausbildungen als Helferinnen und Helfer im Gesundheits- und Sozialwesen bei der Definition nicht unberücksichtigt zu lassen, ist die Mindestdauer im Zuge der Beratungen auf 12 Monate verkürzt worden (§ 9 Abs. 6 EStG).

  • [i]Neuer Abzugstatbestand für AusgleichszahlungenMit § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG ist ein neuer Abzugstatbestand für Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung bzw. der Auflösung einer Lebenspartnerschaft eingefüh...