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Einkommensteuer | Folgen der Umqualifizierung von Kapitaleinkünften in Veräußerungsgewinne
Das zu der Frage Stellung genommen, wie bei der Veranlagung von Einkünften nach § 17 EStG, die durch Veräußerung von in inländischen Depots verwahrten Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften realisiert werden, die vor Veranlagung der Einkünfte erfolgte Abwicklung des Veräußerungsgeschäfts durch ein depotführendes Institut berücksichtigt wird.