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Abgabenordnung | Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans
Nach dem ist die nachinsolvenzliche Änderung einer vorinsolvenzlich erfolgten Körperschaftsteuerfestsetzung gem. § 164 Abs. 2 AO nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans, der die vom Finanzamt angemeldete und im Prüfungstermin vom Steuerpflichtigen nicht bestrittene Körperschaftsteuerforderung erfasst, nicht mehr zulässig.