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BMF 16.12.2014 IV C 5 - S 2334/14/10005, NWB 3/2015 S. 85

Lohnsteuer | Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab Kalenderjahr 2015

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu bewerten. Dies gilt ab gem. § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 € nicht übersteigt. Zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2015 hat das Stellung genommen. Die Werte für Mahlzeiten wurden nicht angepasst und betragen daher...