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USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 6

Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

, Traum EOOD

Dipl.-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

Bei dem bulgarischen Vorabentscheidungsersuchen C-492/13 (Traum EOOD) ging es um die Frage, wie Art. 138 Abs. 1 und Art. 139 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL im Hinblick auf die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen von Gegenständen auszulegen sind.

A. Leitsätze

1. Art. 138 Abs. 1 und Art. 139 Abs. 1 Unterabs. 2 der RL 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die RL 2010/88/EU des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass es ihnen unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens zuwiderläuft, dass die Steuerbehörde eines Mitgliedstaats das Recht auf eine Mehrwertsteuerbefreiung aufgrund einer innergemeinschaftlichen Lieferung mit der Begründung versagt, dass der Erwerber nicht in einem anderen Mitgliedstaat für die Zwecke der Mehrwertsteuer erfasst gewesen sei und dass der Lieferant weder die Echtheit der Unterschrift auf den Dokumenten, die er seiner Erklärung über die angeblich steuerfreie Lieferung als Belege beigefügt habe, noch die Bevollmächtigung der Person nachgewiesen habe, die diese Dokumente im Namen des Erwerbers unterzeichnet habe, obwohl die zum Beleg des Rechts auf Steuerbefreiung vom Lief...