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StuB 1/2015 S. 34

Einkommensteuer | Vorsorgeaufwendungen; Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags

Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für den VZ 2015 angepasst (NWB IAAAE-81167). Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen sind die vom Stpfl. geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen entsprechend der in dem Schreiben veröffentlichten Tabellen aufzuteilen.

  • Die Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2015 anzuwenden und gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.