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StuB 1/2015 S. 39

Umsatzsteuer | Zum Leistungsort bei elektronischen Dienstleistungen ab 2015

Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) im Hinblick auf die Neuregelung des Leistungsorts bei Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer zum angepasst. Des Weiteren geht das BMF auf die Neuregelungen zum sog. Mini-One-Stop-Shop näher ein (NWB SAAAE-81463).

Hintergrund: Ab dem gelten in der EU neue Regelungen für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie sonstige elektronische Dienstleistungen. Der Leistungsort verlagert sich ab dann an den Ort des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts der Kunden – und liegt nicht wie bisher am Ort des Dienstleistungserbringers. Parallel dazu wird eine „kleine einzige A...