Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Zum Leistungsort bei elektronischen Dienstleistungen ab 2015
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) im Hinblick auf die Neuregelung des Leistungsorts bei Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer zum angepasst. Des Weiteren geht das BMF auf die Neuregelungen zum sog. Mini-One-Stop-Shop näher ein (NWB SAAAE-81463).
Hintergrund: Ab dem gelten in der EU neue Regelungen für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie sonstige elektronische Dienstleistungen. Der Leistungsort verlagert sich ab dann an den Ort des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts der Kunden – und liegt nicht wie bisher am Ort des Dienstleistungserbringers. Parallel dazu wird eine „kleine einzige A...