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Behandlung von Verbindlichkeiten in Fällen der Unternehmensinsolvenz
Es ist gefragt worden, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt in den Fällen, in denen über das Vermögen eines Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners abweichend vom Nennwert mit dem niedrigeren Wert zu bewerten sind. Ein geänderter Wertansatz würde dann zu einem entsprechenden Gewinnausweis führen.
Grundsätzliche
Passivierungspflicht wegen wirtschaftlicher
Belastung
Die gem.
§ 155 Abs. 1
InsO unberührt bleibenden handels- und steuerrechtlichen
Pflichten zur Buchführung im Rahmen des Insolvenzverfahrens umfassen auch die
Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Bilanzaufstellung und
Bewertung. Somit sind die grundsätzlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handels- und Steuerrechts im Insolvenzverfahren
unverändert anzuwenden.
Der...BStBl 1989 II S. 359