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BGH 05.12.2014 V ZR 5/14, NWB 1/2015 S. 14

Wohnungseigentumsrecht | Gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer WEG

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht verlangen können, dass Störungen des gemeinschaftlichen Eigentums unterbleiben, hat der BGH entschieden, dass eine individuelle Rechtsverfolgung nicht mehr möglich ist, wenn die Wohnungseigentümer mehrheitlich beschlossen haben, dass ihre Ansprüche gemeinschaftlich geltend gemacht werden sollen. Im Streitfall geht es um zwei Mitglieder derselben Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). In der Wohnung des Beklagten [i]Zur Kostenverteilung in der WEG Lemke, NWB 28/2014 S. 2100 wird Prostitution gewerblich ausgeübt. Von den Eigentümern wurde mehrheitlich der Beschluss gefasst, dass die ihnen aus ihrem Eigentum zustehenden Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche wegen der gewerbsmäßigen Prostitution gemeinschaftlich durch den Verband ...