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Die Übernahme von Verpflichtungen in der steuerlichen Gewinnermittlung
Anwendungsfragen der §§ 4f und 5 Abs. 7 EStG
Der BFH hat in seiner jüngeren Rechtsprechung entgegen der Finanzverwaltung die Auffassung vertreten, die Übertragung von Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten Ansatzverboten, -beschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben, führe bei diesem zum vollwertigen Ansatz, der Hebung stiller Lasten. Der Übernehmende hat diese Verpflichtungen dementsprechend ebenfalls ungeachtet der von originär Verpflichteten zu beachtenden Beschränkungen vollwertig auszuweisen . Die Verstetigung dieser Rechtsprechung führte zu den durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG) vom eingefügten Regelungen von § 4f und § 5 Abs. 7 EStG . Diese Vorschriften führen zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts. Auf einige der sich bei deren Anwendung ergebende Fragen wird nachfolgend eingegangen werden.
Grützner, Ertragsteuerliche Bewertungsvorschriften (EStG), infoCenter NWB TAAAE-71076