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KSR Nr. 1 vom Seite 7

Vorsteuerabzug eines Gesellschafter einer GbR

Übernahme des Mandantenstamms aus der Realteilung einer Steuerberatungsgesellschaft

Axel Scholz

Der BFH hat dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafter einer GbR der Vorsteuerabzug zusteht, wenn er der GbR unentgeltlich ein Wirtschaftsgut überlässt. Der BFH bezieht dabei die Feststellungen des EuGH in dessen Entscheidung vom - Rs. C-204/13, Malburg, mit ein, den der BFH in einer Vorlage (Beschluss vom - XI R 26/10, BStBl 2013 II S. 464) zu dieser Gestaltung angerufen hatte.

Sachverhalt der Entscheidung

Einer der Gesellschafter einer GbR übernahm im Rahmen der Realteilung der GbR einen Teil des Mandantenstamms der beendeten GbR. Anschließend überließ er diesen Mandantenstamm unentgeltlich einer anderen GbR, an der er zu 95 % beteiligt ist. Der durch die Realteilung übernommene Mandantenstamm wurde vom Finanzamt als umsatzsteuerpflichtiger Umsatz eingeordnet und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Daraufhin machte der Gesellschafter den Vorsteuerabzug aus diesem Umsatz geltend. Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug, der BFH verwies den Sachverhalt an das Finanzgericht zurück, da er wegen fehlender Feststellungen des Finanzgerichtes nicht abschließend entscheiden konnte.

Grundsätze der Entscheidung des BFH

Einleitend gibt der BFH die allgemeinen Grundsätze wieder, nac...