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NWB BB 1/2015 S. 5

Riestervertrag übersparen

Bei der Aktion „Finanzwissen für Alle“ der Fondsgesellschaften wurde darauf hingewiesen, dass man einen Riestervertrag übersparen kann. Man erhält dann zwar keine höheren Zulagen, aber der Gewinn muss nur zu 50 % versteuert werden.

Der Vorteil: Auch Personen, deren sonstiges Einkommen dem Spitzensteuersatz unterliegt, müssen nur einen Steuersatz zahlen, der geringer ist als die Abgeltungsteuer für normale Kapitalerträge. Voraussetzung ist, dass das Geld erst nach mindestens zwölf Jahren und nicht vor dem 60-ten Lebensjahr ausgezahlt wird. Bei Abschlüssen ab 2012 darf erst ab dem 62-ten Lebensjahr ausgezahlt werden.

Download-Tipp

In der Broschüre „Zusätzliche Altersvorsorge“ werden Möglichkeiten zum Aufbau einer ergänzenden Rente erläutert. Sie können die Broschüre unter http://go.nwb....