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Abgebrochene eBay-Auktion kann Schadensersatzanspruch begründen
Eine grundlos abgebrochene eBay-Auktion kann einen Anspruch des Höchstbietenden gegen den Anbieter begründen, wenn der Abbruch grundlos erfolgt. Bei eBay wurde vom Beklagten ein Pkw mit einem Mindestgebot von 1 € eingestellt. Der Kläger bot 1 € auf den Pkw. Der Beklagte brach wenige Stunden später die Auktion ab und teilte dem Kläger per E-Mail mit, dass er einen Käufer für den Pkw gefunden habe. Der Käufer habe außerhalb der Auktion einen Preis von 4.200 € geboten. Der Kläger begehrte wegen Nichterfüllens des Kaufvertrags Schadensersatz. Der Pkw habe einen Wert von 5.250 €.
Der BGH stellte fest, dass der Kaufvertrag nicht nach § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sei. Eine verwerfliche Gesinnung des Bieters und damit ein wegen Sittenwidrigkeit nichtiger Vertrag liege nicht bereits durch ein gr...