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NWB direkt Nr. 52 vom Seite 1393

Die Pflicht des Steuerberaters zur Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Dr. Rüdiger Werner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAE-81526Will ein Steuerberater seine Haftung vermeiden, muss er bei seinen Beratungsempfehlungen grds. den „sichersten Weg“ wählen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung muss ein Steuerberater daher kennen und sich entsprechend informieren. Der BGH hat sich jüngst mit den an die Informationspflicht eines Steuerberaters im Detail zu stellenden Anforderungen befasst. Der nachfolgende Beitrag will aus diesem Anlass einen Überblick über die Pflicht des Steuerberaters zur Information über die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Voraussetzungen geben, unter denen das Vertrauen auf den Fortbestand einer solchen höchstrichterlichen Rechtsprechung geschützt wird.

Ausführlicher Beitrag s..

Die Pflicht zur Information über die höchstrichterliche Rechtsprechung

[i]Vertrauen auf den Fortbestand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung wird geschütztDer Steuerberater hat gegenüber seinen Mandanten für die Kenntnis des Steuerrechts einzustehen. Er muss sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientieren und sich insoweit über die zur Verfügung stehenden Informationsmedien über deren aktuellen Stand informieren. Dazu gehören grds. das BStBl und die DStR. Bei komplexeren Fragestellungen müssen auch Urteile berücksichtigt werden,...