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OLG Hamburg 07.11.2014 11 U 55/14, NWB 52/2014 S. 3942

Gesellschaftsrecht | Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei Publikums-KG

Der Gesellschafter einer Publikums-KG schuldet die Rückzahlung von nicht durch Gewinn gedeckten Ausschüttungen an die Gesellschaft nicht schon nach § 171 Abs. 1, § 172 Abs. 4 HGB, die nur für das Außenverhältnis gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft gelten bzw. nach denen Rückzahlungsansprüche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, sondern ein Anspruch dieses Inhalts der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter kann sich im Innenverhältnis nur aus anderen rechtlichen Gründen ergeben, namentlich also bei einer entsprechenden Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag. Ob dieser aber tatsächlich einen Rückforderungsvorbehalt beinhaltet, ist [i]infoCenter „Gewinnausschüttung” NWB MAAAB-05664durch Auslegung des Gesellschaftsvertrags in Anlehnung an die Auslegung und Inhaltskontrolle von AGB zu ermittel...