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BMF 11.12.2014 IV D 3 - S 7340/14/10002, NWB 52/2014 S. 3939

Umsatzsteuer | Leistungsort bei elektronischen Dienstleistungen an Nichtunternehmer

Mit dem Kroatien-Anpassungsgesetz vom (BGBl 2014 I S. 1266) wurde in § 3a Abs. 5 UStG der Leistungsort bei Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Wirkung vom neu geregelt. Gleichzeitig wurden der bisherige § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 11 bis 13 UStG aufgehoben und § 3a Abs. 6 Satz 1 und Abs. 8 UStG an diese Neuregelungen beim Leistungsort angepasst. Darüber hinaus wurde für Unternehmer, die derartige Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen als dem, in dem sie ihren Sitz oder eine Betriebsstätte haben, ein besonderes Besteuerungsverfahren (§ 18 Abs. 4e und § 18h UStG) eingeführt. Das besondere Besteuerungsverfahren für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 4c und 4d UStG), das bis zum auf Unternehmer beschränkt war, die im Gemeinschaftsgebiet Dienstleistungen auf elektronischem Weg an ...