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FG Saarland 1.8.2014 2 K 1010/14, NWB 52/2014 S. 3937

Einkommensteuer | Anspruch auf Kindergeld für Soldat auf Zeit mit dem Dienstgrad „Jäger“

Das entschieden, dass für ein als Soldat auf Zeit mit dem Dienstgrad „Jäger“ bei der Bundeswehr beschäftigtes Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn die Beschäftigung einen Ausbildungsplan beinhaltet, welcher nach der Grundausbildung und der Spezialgrundausbildung/Einsatzhelfer diverse weitere Stationen ausweist, die als Ausbildung bezeichnet werden und die der späteren Verwendung in der Bundeswehr selbst dienen oder den so ausgebildeten Soldaten zu einer Berufsausübung im Bereich des Sicherheits- und Überwachungsgewerbes befähigen.

Anmerkung:

Die Familienkasse hatte zunächst den Antrag des Klägers auf Gewährung von Kindergeld abgelehnt, da der Ausbildungscharakter der Tätigkeit bei der Bundeswehr nicht hinreichend nachgew...