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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 24 | Haushaltsnahe Dienstleistungen: Begriff „Heimunterbringung” ist großzügig auszulegen

Das FG Nürnberg hat entschieden, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 EStG („Unterbringung in einem Heim”) auch in Anspruch genommen werden kann für eine Betreuungspauschale bei der Unterbringung in einer Seniorenresidenz, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Die Revision ist beim VI. Senat des BFH anhängig.

Ein Verfahren zu haushaltsnahen Dienstleistungen haben wir als Nächstes für Sie ausgewählt.

In § 35a Abs. 2 EStG ist geregelt: Die Steuerermäßigung kann auch in Anspruch genommen werden für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim erwachsen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die vergleichbar sind mit denen einer Hilfe im Haushalt.

Höchstrichterlich noch nicht geklärt ist die Frage: Was fällt alles unter den Begriff „Heim”? Können auch Steuerpflichtige von dem Steuerbonus profitieren, die in Einrichtungen leben, die nicht von den strengen Heimgesetzen der Bundesländer erfasst sind? Es liegt nahe, dass die Antwort angesichts des demographischen Wandels von großer praktischer Bedeutung ist.

Na...