Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
WP Praxis Nr. 1 vom Seite 8

Entwarnung für Wirtschaftsprüfer bei der Mittelverwendungskontrolle

Das „Dubai-Fonds“-Urteil des LG Bielefeld

RA Dr. Philipp Fölsing

Eine neuere Entscheidung des LG Bielefeld bringt Entwarnung für Wirtschaftsprüfer bei der Mittelverwendungskontrolle. In seinem „Dubai Fonds“-Urteil vom betonte das LG, dass Anleger regelmäßig keine eigenen Rechte aus dem Vertrag zwischen dem Prüfer und der Fondsgesellschaft herleiten können. Das gelte auch dann, wenn sie in dessen Schutzbereich einbezogen seien. Deshalb müsse sie der Wirtschaftsprüfer selbst für den Fall nicht belehren, dass der Mittelverwendungskontrollvertrag keinen lückenlosen Schutz gegen die Veruntreuung ihrer Einlagen bietet. Das Gericht hob hervor: Die Mittelverwendungskontrolle sei gesetzlich nicht definiert. Ihr Umfang ergebe sich allein aus dem Vertrag. Sei dieser im Emissionsprospekt abgedruckt, könne sich der Anleger selbst ein Bild machen. Komme der Wirtschaftsprüfer seinen Vertragspflichten nach, hafte er deshalb weder der Fondsgesellschaft noch deren Anlegern gegenüber. Ein überzeugendes Ergebnis.

LG Bielefeld, Urteil vom - 9 O 115/14 NWB JAAAE-80442

Kernaussagen
  • Die Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer steigert zurecht das Vertrauen potenzieller Anleger in Publikum...