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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1717/13 EFG 2015 S. 188 Nr. 3

Gesetze: DBA-Belgien Art. 7 Abs. 1 Satz 1 2. Hs. DBA-Belgien Art. 7 Abs. 1 Satz 2 DBA-Belgien Art. 7 Abs. 2

DBA Belgien: Zuweisung des Besteuerungsrechtes für den Gewinn aus der Teilauflösung einer von einer im Ausland belegenen Betriebsstätte gebildeten Rückstellung

Leitsatz

1. Das Besteuerungsrecht für den Ertrag aus der Teilauflösung einer Rückstellung, die während der Zeit des Bestehens einer ausländischen Betriebsstätte (hier: in Belgien) für deren Tätigkeiten gebildet worden war, steht gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 2. Hs., Satz 2, Abs. 2 des DBA-Belgien dem Königreich Belgien zu.

2. Die Zuordnung von Einkünften zu einer ausländischen Betriebsstätte erfolgt anhand des Veranlassungsprinzips unter Anwendung wirtschaftlich-funktionaler Grundsätze, sodass es für die Zuweisung von der Betriebsstätte zugehörenden Einkünften zu dem anderen Vertragsstaat (Betriebsstättenstaat) nicht erforderlich ist, dass die Betriebsstätte im Zeitpunkt der Realisierung der Einkünfte noch besteht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 188 Nr. 3
IWB-Kurznachricht Nr. 5/2015 S. 162
KÖSDI 2015 S. 19273 Nr. 4
BAAAE-81272

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