DBA Belgien: Zuweisung des Besteuerungsrechtes
für den Gewinn aus der Teilauflösung einer von einer im Ausland
belegenen Betriebsstätte gebildeten Rückstellung
Leitsatz
1. Das Besteuerungsrecht für
den Ertrag aus der Teilauflösung einer Rückstellung, die während
der Zeit des Bestehens einer ausländischen Betriebsstätte (hier:
in Belgien) für deren Tätigkeiten gebildet worden war, steht gemäß
Art. 7 Abs. 1 Satz 1 2. Hs., Satz 2, Abs. 2 des DBA-Belgien dem
Königreich Belgien zu.
2. Die Zuordnung von Einkünften
zu einer ausländischen Betriebsstätte erfolgt anhand des Veranlassungsprinzips
unter Anwendung wirtschaftlich-funktionaler Grundsätze, sodass es
für die Zuweisung von der Betriebsstätte zugehörenden Einkünften
zu dem anderen Vertragsstaat (Betriebsstättenstaat) nicht erforderlich ist,
dass die Betriebsstätte im Zeitpunkt der Realisierung der Einkünfte
noch besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 188 Nr. 3 IWB-Kurznachricht Nr. 5/2015 S. 162 KÖSDI 2015 S. 19273 Nr. 4 BAAAE-81272
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