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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1611/13

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht bei Verlust bringenden, im Nebenerwerb ausgeübten wechselnden Betätigungen im Bereich Kosmetik/Wellness/Gesundheit

Leitsatz

Bei Verlust bringenden, im Nebenerwerb ausgeübten wechselnden Betätigungen mangelt es sowohl bei der Einzelbetrachtung als auch bei der Gesamtbetrachtung der Tätigkeiten an der Einkünfteerzielungsabsicht, wenn sie so wie sie tatsächlich betrieben werden (hier: ohne schlüssiges Betriebskonzept, hohe Anfangsinvestitionen bzw. hohe Ausbildungskosten, unzureichende zeitliche Basis, Ausübung an abgelegenem Standort) von Anfang an nicht geeignet sind, Gewinne zu erwirtschaften.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2014 S. 2966 Nr. 49
RAAAE-81271

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