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BBK Nr. 24 vom Seite 1133

Aktuelle Gestaltungsspielräume für den Jahresabschluss 2014

[i]Ausführliche Beiträge zum BBK-Schwerpunkt ab Seiten 1147 und 1169Mit dem BMF-Schreiben zur Teilwertabschreibung hat die Finanzverwaltung im Jahr 2014 ihre Auffassung zu einem bilanziellen Thema formuliert, das als „Dauerbrenner“ gelten darf. Zusätzlich hat der BFH mit einer Fülle von Entscheidungen das Bilanzsteuerrecht in Bewegung gehalten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in und 1169.

I. Teilwertabschreibungen

[i]BMF, Schreiben vom 16. 7. 2014 - IV C 6 - S 2171-b/09/10002 NWB AAAAE-54055Um eine Teilwertabschreibung auf ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens vornehmen zu können, muss der Teilwert nach dem zum Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegen. Es sind also in einem ersten Schritt die halbe Restnutzungsdauer und der jeweilige Buchwert für die Bilanzstichtage der halben Restnutzungsdauer zu ermitteln. In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der aktuelle Teilwert unter jedem (!) dieser Buchwerte liegen wird. Nur dann ist eine Teilwertabschreibung zulässig.

[i]Bagatellgrenze bei Aktien Auf Aktien des Anlagevermögens ist eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Börsenkurs des Bilanzstichtags zulässig, wenn der ...