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BGH zu Verträgen zwischen Arbeitgebern: Abwerbeverbote in der Regel nicht bindend
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-81185Vereinbarungen, in denen sich ein Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen einzustellen, sind i. d. R. nicht bindend. Nun hat der NWB WAAAE-74698 entschieden, dass dies grds. auch für Vereinbarungen gilt, in denen ein Dritter zwar die Arbeitnehmer des anderen Arbeitgebers einstellen darf, jedoch diesem zusichert, dessen Arbeitnehmer nicht aktiv abzuwerben.
Ausführlicher Beitrag s..
Die gesetzliche Grundlage
Verträge, in [i]Abwerbeverbote auch umfasst?denen sich ein Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer eines Dritten nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen einzustellen, sind unverbindlich (s. § 75f HGB). Umstritten war in der juristischen Literatur, ob § 75f HGB auch sog. Abwerbeverbote umfasst. Diese unterscheiden sich von Anstellungsverboten dadurch, dass lediglich die Initiative zum Abwerben von Arbeitnehmern des jeweiligen Vertragspartners untersagt ist. Der Arbeitgeber darf [i]Auslegung von § 75f HGBeinen Arbeitnehmer jedoch jederzeit einstellen, wenn sich dieser aus freien Stücken bewirbt.
Die Entscheidung des BGH
Die [i]Auch Abwerbeverbote sind i. d. R. unverbindlichKarlsruher Richter urteilten, dass die zwischen Unternehmen vereinbarten...