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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1365

Praxisfälle zum Kindergeld

Dr. Marion A. R. Müller

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-81179Kindergeld kann sowohl als steuerfreie Sozialleistung des Staates oder auch als Steuervergünstigung über die Gewährung von Freibeträgen mit Kindergeldaddition den Berechtigten zugute kommen. Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen hat sich seit Januar 2012 systematisch geändert. Bei volljährigen Kindern kommt es nach Abschluss ihrer ersten Berufsausbildung nicht mehr auf deren Einkünfte und Bezüge an, vielmehr sind Art und Umfang der Erwerbstätigkeit zu prüfen. Daraus ergeben sich weitere Verschiebungen des sachlichen Anwendungsbereichs von § 32 Abs. 4 EStG, der vielfach bereits durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt ist.

Ausführlicher Beitrag s..

Rechtslage für den Kindergeldanspruch

[i]Besondere Prüfung bei Kindern in ZweitausbildungEine uneingeschränkte Berechtigung zum Bezug von Kindergeld besteht immer für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Das gilt auch für volljährige Kinder, die sich in ihrer ersten Berufsausbildung oder in ihrem Erststudium befinden und die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten haben. Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung muss differenziert werden, ob das Kind lediglich im Rahmen einer weiteren Ausbildung tätig ist oder zusätzlich ...