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Befragung von Selbstanzeige- Erstattern als Zeugen gegen Bankmitarbeiter?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-81177Ermittlungsbehörden versuchen in letzter Zeit wieder verstärkt, Ansatzpunkte für Ermittlungen gegen Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit der Hinterziehung von Kapitaleinkünften durch Bankkunden zu finden. Manche Erstatter von Selbstanzeigen werden hierzu aktuell durch Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen bundesweit als Zeugen befragt. Hier stellt sich für den Mandanten die Frage, welche Auswirkungen sich auf die Wirksamkeit seiner Selbstanzeige ergeben können und ob er aussagen muss.
Ausführlicher Beitrag s..
Zielrichtung der Fragen
[i]Auswirkungen auf Wirksamkeit der Selbstanzeige im Blick behaltenDie Ermittlungsbehörden verfolgen hiermit primär das Ziel, gegen die Bankinstitute im Rahmen von Bußgeldverfahren vorzugehen (z. B. Vorwurf der Pflichtverletzung einer Organisation) und ggf. Bankmitarbeiter bei hinreichender tatsächlicher und rechtlicher Grundlage zu sanktionieren. Erklärtes Ziel ist also nicht, die Wirksamkeit von Selbstanzeigen der Mandanten zu gefährden. Trotzdem sollte die etwaige Auswirkung von Aussagen auf die Wirksamkeit von Selbstanzeigen im Blick behalten bleiben.
Strafprozessuale Anfrage
[i]Auskunftsverweigerungsrecht gem. 55 StPOGeschieht die Befragung des Mandanten als Zeuge im Rahmen strafprozessualer Ermittlu...