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BFH 26.6.2014 III R 21/13, NWB 51/2014 S. 3868

Abgabenordnung | Hemmung der Festsetzungsverjährung bei strafbarem Bezug von Kindergeld

Unterlässt es ein Kindergeldberechtigter, der fortlaufend Kindergeld bezieht, der Familienkasse den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen mitzuteilen und begeht er dadurch eine Steuerordnungswidrigkeit, kann die Festsetzung des Kindergelds nachträglich aufgehoben werden. Dabei ist der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 7 AO gemäß bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung, die erst mit der letztmals zu Unrecht erlangten Kindergeldzahlung beginnt, gehemmt.