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BMF 05.12.2014 IV D 3 - S 7279/14/10002, NWB 51/2014 S. 3868

Umsatzsteuer | Reverse-Charge bei Metallen – Nichtbeanstandungsregelung verlängert

Das BMF hat erneut zur Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das KroatienAnpG auf Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen Stellung genommen und die derzeit bestehende Nichtbeanstandungsregelung mit Schreiben vom um sechs Monate verlängert.