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Gewerbesteuer | Abgeltungswirkung einer Spielbankabgabe
Die Verpachtung von Flächen zum Betrieb einer Bar in den Räumen einer Spielbank gehört nicht zum Betrieb der Spielbank i. S. des § 2 Abs. 5 Berliner SpielbankG 1973 bzw. § 6 Abs. 1 SpielbankVO 1938. Die hieraus erzielten Einnahmen werden daher mit der Spielbankabgabe nicht abgegolten und sind gemäß gewerbesteuerpflichtig.
Im Streitfall ging es nicht um die Besteuerung der Spielbank, die eine Teilfläche des großen Spielsaals an einen Gastronomen unterverpachtete; auf der Teilfläche befand sich ein Bartresen mit Hockern. Klägerin war vielmehr eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, die 4 % ihres großen Gebäudes an das Spielkasino vermietete, das eine andere KG ausübte. An dieser war der beherrschende Gesellschafter ...