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NWB Nr. 51 vom Seite 3877

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen geplant

Das Bundeskabinett hat am den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (kurz: NAPE) beschlossen. Zu den zentralen Sofortmaßnahmen soll auch die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen gehören. Die Bundesregierung wird kurzfristig Gespräche mit den Ländern führen mit dem Ziel, spätestens Ende Februar 2015 eine finale Entscheidung zu treffen. Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm trägt seit Jahren erfolgreich dazu bei, dass Wohnungen und Gebäude energieeffizienter werden. Die Förderung erfolgt dabei über Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite, teilweise in Verbindung mit Tilgungszuschüssen.

  • [i]Private Haus- und WohnungseigentümerAb 2015 wird es noch eine weitere Option geben: Private Haus- und Wohnungseigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, können energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Ob es sich dabei um Einzel- oder Gesamtmaßnahmen handelt, spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass die Maßnahmen entweder die Energieeffizienz steigern oder erneuerbare Energien als Wärmequellen nutzen.

  • [i]Steuerliche Förderung unabhängig vom JahreseinkommenDie steuerliche Förderung erfolgt unabhängig vom Jahreseinkommen durch Abzug von der Einkommensteuerschuld (progre...