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Befragung von Selbstanzeige-Erstattern als Zeugen gegen Bankmitarbeiter?
Hinweise für betroffene Mandanten zum Umgang mit Fragebögen
Ermittlungsbehörden versuchen in letzter Zeit wieder verstärkt, Ansatzpunkte für Ermittlungen gegen Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit der Hinterziehung von Kapitaleinkünften durch Bankkunden zu finden (vgl. auch Der Spiegel 49/2014 S. 18). In Betracht kommen strafrechtliche Ermittlungen wegen Beihilfe und ein abgabenrechtliches Vorgehen wegen steuerrechtlicher Haftung der Bankmitarbeiter gem. § 71 AO. Hierzu benötigen die Ermittlungsbehörden jedoch konkrete Angaben und Beweise zu Namen, Zuständigkeiten und vorwerfbaren Handlungen von Bankmitarbeitern. Diese Informationen erhoffen sich Ermittlungsbehörden von manchen Steuerpflichtigen, die eine Selbstanzeige wegen Kapitaleinkünften abgegeben haben und stellen hierzu Fragen. Diese betreffen nicht selten eine bestimmte Bank, so dass diese ggf. mit einem Bußgeldverfahren und mit dem Hinweis konfrontiert wird, dass gegen ihre Mitarbeiter weiter ermittelt werden und ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland gefährdet sein könnte. In diesem Beitrag geht es um die Frage, die betroffene Mandanten ihrem Berater stellen: „Muss ich trotz meiner Selbstanzeige auf die Fragen der Ermittlungsbehörde antworten?“
Eine Kurzfass...