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SteuerStud Nr. 1 vom Seite 17

Übernommene Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Steuerliche Behandlung nach § 4f und § 5 Abs. 7 EStG

Prof. Dr. jur. Norbert Tonner

Nach der Rechtsprechung können Verbindlichkeiten, die aufgrund einkommensteuerlicher Passivierungsbegrenzungen nicht oder nur teilweise in der Steuerbilanz ausgewiesen werden dürfen, durch die rechtliche oder wirtschaftliche Übernahme Dritter realisiert werden, ohne dass der Dritte an die Passivierungsbegrenzung des Übertragenden gebunden wäre. Begründet wird dies damit, dass anderenfalls Anschaffungsvorgänge im Ergebnis nicht mehr erfolgsneutral abgebildet werden können. Demgegenüber sollte nach Auffassung der Finanzverwaltung der steuerliche Aufwand grundsätzlich erst bei tatsächlicher Inanspruchnahme des Übernehmenden geltend gemacht werden können, wobei zwischen einem vollständigen Schuldnerwechsel (Schuldübernahme) und einem Schuldbeitritt differenziert wurde. Um Steuermindereinnahmen durch die Hebung stiller Lasten aus ansatz- bzw. bewertungsbeschränkten Verbindlichkeiten – insbesondere durch konzerninterne Gestaltungen – zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Auffassung der Finanzverwaltung durch die Einführung des § 4f und § 5 Abs. 7 EStG weitgehend normiert. Der nachfolgende Beitrag erläutert mithilfe von zahlreichen Beispielen die...