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StuB 23/2014 S. 917

Umsatzsteuer | Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen

Die OFD Frankfurt/M. hat sich zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen geäußert ( NWB QAAAE-78935).

Hintergrund: Aufsichtsratsvergütungen unterliegen auf der Ebene der Körperschaft einem hälftigen Abzugsverbot (vgl. § 10 Nr. 4 KStG). Die Körperschaft muss in der Anlage WA zur Körperschaftsteuererklärung den Empfänger der Aufsichtsratsvergütung, die Höhe der geleisteten Vergütung, die darin enthaltene Umsatzsteuer und den Tag der Zahlung angeben. Im Rahmen der Veranlagungstätigkeiten fertigen die Veranlagungsbezirke der Körperschaften eventuell Kontrollmitteilungen für die Wohnsitzfinanzämter der Aufsichtsräte.

In dem Erlass geht die OFD auf die folgenden Punkte näher ein, die bei der Auswertung der Kontrollmitteilungen zu beachten...