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Insolvenzrecht | Auskunftsrecht des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt
Einem Insolvenzverwalter steht gegenüber dem Finanzamt ein Anspruch auf Erteilung einer Auskunft über die in Bezug auf den Schuldner gespeicherten Informationen durch Herausgabe von Jahreskontoauszügen zu, ohne dass dem die Subsidiaritätsklausel (§ 4 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW – Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen –) oder das Steuergeheimnis (§ 30 AO) entgegensteht (§ 4 Abs. 1 IFG NRW).
Dass der vom Insolvenzverwalter gegenüber dem Finanzamt geltend gemachte Informationsanspruch mit dem Ziel, anschließend ggf. einen Anfechtungsanspruch durchsetzen zu können, vom Regelungsbereich der AO nicht umfasst ist, wird auch durch das BVerwG, Beschluss des vom - 7 B 53.11 NWB TAAAE-11855 bestätigt; ebenso OVG 12 N 36.14, dass der Schutz verfahrensrechtlicher oder auch ma...BStBl 2013 II S. 639