NWB Nr. 50 vom Seite 3771

Gesetze in der NWB Datenbank

In Ihrer NWB Datenbank finden Sie über 150 Steuergesetze und Verordnungen. Diese Vorschriften stehen Ihnen in aller Regel in der aktuellen Fassung und auch für zurückliegende Veranlagungszeiträume zur Verfügung. Denn: Ist ein Sachverhalt aus einem zurückliegenden Veranlagungszeitraum zu beurteilen, benötigt man einen älteren Rechtsstand der Gesetzgebung; d. h. man hat mehrere Gesetzbücher aufgeschlagen vor sich liegen. Oder: Sie schauen in die NWB Datenbank. Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer Vorschriften auch aus anderen Rechtsbereichen.

Steuerliche Vorschriften suchen

[i]Umfangreiches Angebot von VorschriftenDie NWB Datenbank beinhaltet nicht nur über 150 Steuergesetze und Verordnungen, sondern darüber hinaus auch über 400 Gesetze und Verordnungen für den Bereich Wirtschaftsrecht. Für einen Überblick über die vorhandenen Gesetze klicken Sie auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank die Kategorie „Gesamtübersicht“ und anschließend „Gesetze, Richtlinien und DBA“ an. Dort können Sie die vorhandenen Normen nach Bedarf filtern.

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So rufen Sie Gesetzestexte auf

Sie können die Gesetze wie bereits erwähnt über die Kategorie „Gesetze, Richtlinien und DBA“ aufrufen. Sie können aber auch den Titel eines Gesetzes eingeben. Ob Sie z. B. „Einkommensteuergesetz“ oder „EStG“ in das Suchfeld auf der Startseite eingeben – die NWB Datenbank versteht Sie.

Selbstverständlich können Sie in der NWB Datenbank die von Ihnen gewünschte Vorschrift direkt aufschlagen. Egal ob Sie „37b EStG“, „EStG § 37b“ oder eine andere Schreibweise in das Suchfeld eingeben, Sie gelangen direkt zum gewünschten Paragrafen.

Welchen Stand hat das Gesetz?

[i]ÄnderungsdokumentationDamit Sie leichter nachvollziehen können, durch welche Änderungsgesetze eine Norm betroffen ist, steht Ihnen eine ausführliche Änderungsdokumentation zur Verfügung.Über den Icon „Weiterführende Links“ auf der rechten Seite finden Sie weitere auf die aktuelle Vorschrift bezogene Inhalte, wie z. B. BMF-Schreiben, Rechtsprechung oder Zeitschriftenbeiträge.

Veranlagungszeitraum auswählen

[i]Normen mit dem Rechtsstand zurückliegender VZDer Stand bzw. die Fassung der Vorschrift wird stets oben rechts im grauen Balken angezeigt. Viele steuerliche Gesetze finden Sie in der NWB Datenbank auch mit früherem Rechtsstand – die zurückliegenden Veranlagungszeiträume reichen zurück bis 1996. Sie können den Veranlagungszeitraum auch bei der gerade aufgerufenen Norm oben rechts durch einen Klick auf „VZ: aktuell andere Version wählen“ wechseln.

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Fundstelle(n):
NWB 2014 Seite 3771 - 3772
NWB AAAAE-80591