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Heilung eines Formmangels bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung
Vollzug einer Schenkung und Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen
Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung an einen nahen Angehörigen ist formbedürftig. Fraglich ist, ob sie mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen und der Formmangel geheilt wird.
Verträge zwischen nahen Angehörigen
Vereinbarungen unter nahen Angehörigen, insbesondere zwischen Eltern und Kindern, sind aufgrund des zwischen solchen Personen in der Regel fehlenden natürlichen Interessengegensatzes steuerlich nur anerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam, klar, eindeutig und leicht nachprüfbar sind und dem entsprechen, was unter sonst gleichen Umständen auch zwischen fremden Personen hätte vereinbart werden können. Zudem muss die tatsächliche Durchführung des Vertrags wie unter fremden Dritten erfolgt sein. Dies gilt auch, wenn Vereinbarungen nicht unmittelbar zwischen Angehörigen, sondern zwischen einer Kapitalgesellschaft und Angehörigen der Gesellschafter geschlossen sind und die Gesellschafter, mit deren Angehörigen die Verträge bestehen, die Gesellschaft beherrschen.
Formunwirksamkeit bei unentgeltlich begründeter stiller Gesellschaft
Ein Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft ist...