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BGH 19.11.2014 VIII ZR 191/13, NWB 49/2014 S. 3679

Mietrecht | Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Brandschadens trotz eigener Fahrlässigkeit

Ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter (anteilig) getragen hat. Der BGH hat dem Rechtsbegehren der Wohnungsmieter zur Beseitigung eines Brandschadens stattgegeben und eine Mietminderung für zulässig erklärt. Im Streitfall hatte die damals zwölfjährige Tochter der Kläger Öl in einem Kochtopf auf dem Herd erhitzt und die Küche währenddessen zeitweise [i]Zum Mietrechtsänderungsgesetz 2013 Horst, NWB 9/2013 S. 614verlassen. In ihrer Abwesenheit hatte sich das Öl entzündet. Als sich die Mieter an ihre Haftpflichtversicherung wandten, verwies diese sie an die bestehende Gebäudeversicherung, deren Kosten die Kläger gemäß Mietvertrag anteili...