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BFH 15.07.2014 X R 24/12, NWB 49/2014 S. 3672

Einkommensteuer | Betriebliche Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen Ehegatten gehörenden Pkw

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Nutzt ein Steuerpflichtiger in seinem Betrieb gelegentlich einen zum Betriebsvermögen seines Ehegatten gehörenden Pkw, ohne hierfür Aufwendungen zu tragen, kann er für die betriebliche Nutzung keine Betriebsausgaben abziehen. (2) Bei dem Ehegatten, zu dessen Betriebsvermögen der Pkw gehört, ist die Nutzung des Pkw durch den anderen Ehegatten mit der Anwendung der 1 %-Regelung abgegolten; ein Betrag für eine zusätzliche Nutzungsentnahme ist nicht anzusetzen (Abgrenzung zum [i]Behrens, Der Pkw im Privat- und im Betriebsvermögen, NWB 47/2014 S. 3570X R 35/05, BStBl 2007 II S. 445).

Anmerkung:

Der Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass man im betrieblichen Bereich und im Rahmen der Überschusseinkünfte auch unter Ehegatten besser fährt, wenn tatsächlich und von...