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NWB Nr. 49 vom Seite 3681

Erneute Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze

I. Steigende Grunderwerbsteuersätze

[i]GrESt-Satz steigtSeit dem haben die Bundesländer die Möglichkeit, den Grunderwerbsteuersatz abweichend von dem bundeseinheitlich vorgesehenen Satz von 3,5 % (§ 11 Abs. 1 GrEStG) eigenständig festzulegen. Da eine Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes beim Länderfinanzausgleich unberücksichtigt bleibt, spielt die Kalkulation der Grunderwerbsteuersätze bei der Einnahmenplanung der meisten Bundesländer eine bedeutende Rolle.

[i]Für 2015 Erhöhung in NRW und SaarlandNach der ersten Erhöhungswelle in den Jahren 2011 und 2012, haben in der jüngsten Vergangenheit z. B. Berlin und Schleswig-Holstein ihre Grunderwerbsteuersätze auf 6 % bzw. auf 6,5 % erhöht. Dieser Trend setzt sich auch im Jahr 2015 fort: So wird Nordrhein-Westfalen zum den Grunderwerbsteuersatz von derzeit 5 % um 1,5 Prozentpunkte auf 6,5 % erhöhen (vgl. Gesetzentwurf der Regierungsfraktion vom , Drucks. 16/7147). Auch das Saarland (aktuell: 5,5 %) plant eine weitere Erhöhung des Steuersatzes auf 6,5 %. Damit haben nur noch Bayern und Sachsen einen vergleichsweise niedrigen Steuersatz von 3,5 %.

II. Übersicht der Grunderwerbsteuersätze

[i]GrESt: Übersicht nach Bundesländern NWB WAAAD-60399Die nachstehende Übersicht stellt die in den einzelnen Bundesländern ab dem geltenden Grunderwerb...