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Übergangskonsolidierungen (HGB, IFRS)
1. Begriff und Anwendungsbereich
Als Übergangskonsolidierung wird der Wechsel der Konsolidierungsmethode bezeichnet, der seinerseits von einem Statuswechsel der Beteiligung hervorgerufen wird. Die Übergangskonsolidierung ist damit ein reines Konzernabschlussthema.
Theile/Behling in Anzinger/Oser/Schlotter (Hrsg.), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen (vormals Ads), 7. Aufl. 2024, § 301 Rz. 180 ff., 520 ff.;
Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 17. Aufl. 2025, § 301 Rz. 109-121
Theile/Behling, Übergangskonsolidierungen (IFRS 3, IFRS 10), in Theile/Dittmar (Hrsg.), IFRS-Handbuch, 7. Aufl. 2024, Rz. 40.1 ff.
Kliem/Deubert in Grottel et al. (Hrsg.), Beck'scher Bilanz-Kommentar, 14. Aufl. 2024, § 301 HGB, Anm. 340-355
Das Unternehmen M hält zum 31.12.x1 40 % der Anteile und Stimmrechte an Unternehmen N und übt auf N maßgeblichen Einfluss aus. Damit handelt es sich bei N um ein assoziiertes Unternehmen, auf das die Equity-Methode im Konzernabschluss von M angewendet wird. In x2 erwirbt M weitere 30 % der Anteile und Stimmrechte an N, so dass die control-begründende Schwelle von mehr als 50 % der Stimmrechte von M überschritten ist. Bei N handelt es sich nunmehr um ein Tochterunternehmen von M. Eine solche Veränderung der Qualifikation der Beteiligung wird als Statuswechsel bezeichnet: Es liegt ein Statuswechsel von einem assoziierten zu einem Tochterunternehmen vor. Der Statuswechsel führt zum Wechsel der Konsolidierungsmethode. Auf das nun Tochterunternehmen N darf nicht mehr die Equity-Methode angewendet werden; es ist voll zu konsolidieren, d. h. alle Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge des N sind nun in den Konzernabschluss des M zu übernehmen unter Weglassung aller Innenbeziehungen.
Auch der umgekehrte Fall – beispielsweise der Statuswechsel von einem beherrschten Tochterunternehmen bis hin zur einfachen Beteiligung – führt zu einem Wechsel der Konsolidierungsmethode.
Das Unternehmen K veräußert Anteile am Unternehmen L. In x1 betrug der Anteilsbesitz 80 %, L wurde im Konzernabschluss des K als Tochterunternehmen vollkonsolidiert. In x2 wird der Anteilsbesitz um 70 % auf 10 % reduziert; bei L handelt es sich damit nicht mehr um ein Tochterunternehmen, sondern um eine einfache Beteiligung. Ein entsprechender Statuswechsel liegt vor. L wird nicht mehr vollkonsolidiert; aus Konzernsicht muss eine Entkonsolidierung vorgenommen werden. Der Beteiligungsbuchwert der verbliebenen 10 % der Anteile wird sowohl im Jahres- als auch im Konzernabschluss in einer Zeile ausgewiesen, wobei die Buchwerte im Jahres- und Konzernabschluss voneinander abweichen können.
Im Wesentlichen sind folgende Sachverhalte unter den Übergangskonsolidierungen zu erfassen:
Aufwärtskonsolidierungen (von einfachen Beteiligungen über ggf. assoziierte oder Gemeinschaftsunternehmen bis zu Tochterunternehmen, jeweils mit Wechsel der Konsolidierungsmethode).
Abwärtskonsolidierungen (von Tochterunternehmen über ggf. Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierte Unternehmen bis zu einfachen Beteiligungen, jeweils mit Wechsel der Konsolidierungsmethode).
Bei Veränderungen von (Mehrheits-)Beteiligungen ohne Statuswechsel handelt es sich nicht um Übergangskonsolidierungen, weil sich die Konsolidierungsmethode nicht ändert. Man spricht hier von Auf- und Abstockungen (der Beteiligung) ohne Statuswechsel. Da die hierbei auftretenden Probleme ähnlich sind, werden sie auch hier behandelt