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IWB Nr. 22 vom Seite 814

Detaillierte Richtlinien zu Transferpreisen in Australien erlassen

[i]Australisches Taxation Ruling TR 2014/6 unter http://go.nwb.de/y2g4gDie australische Steuerbehörde (Australian Taxation Office – ATO) hat am Vorgaben zur Bestimmung von Verrechnunsgpreisen im Rahmen der Sec. 815-130 Income Tax Assessment Act 1997 erlassen. Die Verwaltungsrichtlinien – Final Taxation Ruling TR 2014/6 – sollen die Rechtssicherheit im Hinblick auf die erforderliche Fremdüblichkeit im Kontext der strittigen „Restrukturierungen“ von Transaktionen erhöhen.

[i]Zum neuen Verrechnungspreisgesetz in Australien s. Koch, Verrechnungspreise direkt digital 3/2014 S. 2 NWB BAAAE-57293Im Grundsatz muss der Steuerpflichtige selbst belegen, dass fremde Dritte die konkrete Geschäftsbeziehung eingegangen wären, dass sie gleiche Bedingungen vereinbart hätten, und dass die rechtlichen Vertragsbedingungen auch tatsächlich umgesetzt worden sind. Anderenfalls kann der australische Fiskus eine hypothetische, fremdübliche Geschäftsbeziehung oder fremdübliche Vertragsbedingung für Zwecke der Bepreisung unterstellen (reconstruction of a transaction), sofern die australische Gesellschaft dann entweder ein höheres zu versteuerndes Einkommen oder einen niedrigeren Verlust erwirtschaftet hätte.

Die umfangreiche Verwaltungsrichtlinien enthalten einige Beispiele. Die Hinweise sind im Rahmen der Einkommensteuer bereits auf Steuerzeit...