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Umsatzsteuer | Vergütungsverfahren-Verzeichnisse der Drittstaaten
Das BMF hat die aktualisierten Verzeichnisse der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit i. S. des § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, bekannt gegeben ( NWB RAAAE-77338).
Ausländische Unternehmer, die in Deutschland für ihr Unternehmen Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren gem. § 18 Abs. 9 UStG und §§ 59 bis 61 UStDV erstattet bekommen. Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, können das Vorsteuer-Vergütungsverfahren jedoch nur in Anspruch nehmen, wenn in dem Land, in dem sie ihren Sitz haben, keine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuer erhoben wird oder wen...