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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH; Anwendbarkeit des § 13a ErbStG in einem solchen Fall
(1) Wird im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH ein Dritter zur Übernahme des neuen Gesellschaftsanteils zugelassen, kann eine freigebige Zuwendung des Altgesellschafters an den Dritten vorliegen, wenn der gemeine Wert des Anteils die zu leistende Einlage übersteigt. Eine freigebige Zuwendung der Gesellschafter von Altgesellschaftern an den Dritten kommt nicht in Betracht. (2) Auf den Erwerb des neuen Anteils können die Steuervergünstigungen des § 13a ErbStG anwendbar sein (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Nr. 3, Abs. 6 Satz 5, § 13a ErbStG; § 9, § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG; § 174 Abs. 3, § 176 Abs. 2 AO).
Im Urteilsfall waren zunächst zwei Kapitalgesellschaften zu je 50 % an einer GmbH 1 beteiligt. Die beiden Kapitalgesellschaften beteiligten sich auf Veranlassung ihrer jew...